Was leisten Gesetzliche Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherer
Ob Füllung, Wurzel- oder Parodontosebehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz oder Prophylaxe: Die Gesetzliche Krankenversicherung trägt nicht in jedem Fall alle anfallenden Kosten.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über Kriterien und Leistungsrichtlinien zu Kunststofffüllungen und deren Mehrkosten, Wurzelkanal- oder Parodontosebehandlungen und Zahnprophylaxe.
Wenn es um das Thema Zahnersatz geht, gilt seit dem 1. Januar 2005 für gesetzlich Krankenversicherte ein neues Festzuschusssystem. Die Zuschüsse richten sich dabei nach dem zahnmedizinischen Befund. Wir erklären Ihnen die Einteilung in Klassen, die hierfür gilt.
Die Beseitigung von Zahnfehlstellungen durch kieferorthopädische Maßnahmen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nur für Jugendliche unter 18 Jahren gezahlt. Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde muss den Grad der Zahnfehlstellung anhand eines ganz bestimmten Systems messen und eine Einstufung in so genannte KIG-Stufen (kieferorthopädische Identifikationsgruppen) je nach Schweregrad vornehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Zahn- bzw. Kieferregulierung nur bei schweren Fehlstellungen.
Bei medizinisch notwendigen Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie ist die GKV verpflichtet, eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sicher zu stellen. Doch was bedeutet das?